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Online-Shops und Barrierefreiheit: Was ab dem 28.6.25 gesetzlich gilt

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft – ein Gesetz, das viele Onlinehändler bisher noch nicht auf dem Schirm haben. Dabei betrifft es alle Betreiber von Onlineshops, die digitale Produkte oder Dienstleistungen für Endverbraucher anbieten. Ziel ist es, Menschen mit Behinderung die gleichberechtigte Nutzung digitaler Angebote zu ermöglichen – und genau das muss künftig gesetzlich sichergestellt sein.


In diesem Beitrag erkläre ich, was das BFSG für Ihren Onlineshop bedeutet, welche Maßnahmen jetzt wichtig sind und warum Barrierefreiheit nicht nur eine Pflicht, sondern auch eine Chance sein kann.




Was regelt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?



Das BFSG ist die nationale Umsetzung des European Accessibility Act (EAA) – einer EU-Richtlinie, die einen einheitlichen Mindeststandard für Barrierefreiheit bei Produkten und Dienstleistungen schaffen soll. Für Onlineshops bedeutet das: Ab dem 28.06.2025 müssen Websites, Apps und digitale Verkaufsprozesse barrierefrei gestaltet sein.


Betroffen sind u. a.:


  • Onlineshops und Buchungsportale

  • Bezahlsysteme & digitale Kassensysteme

  • Elektronische Kommunikation (z. B. Chat, E-Mail, Kontaktformulare)

  • Produktdarstellungen und Nutzerführung





Wer ist betroffen?



Alle Unternehmen, die digitale Dienstleistungen oder Produkte für Endkunden anbieten – unabhängig von Branche oder Shop-System. Die einzige Ausnahme: Mikrounternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und unter 2 Mio. Euro Jahresumsatz. Dennoch gilt auch hier: Wer auf Barrierefreiheit verzichtet, verliert möglicherweise potenzielle Kunden.




Was bedeutet barrierefrei konkret?



Barrierefreiheit im digitalen Raum orientiert sich an den internationalen Standards der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1), insbesondere dem Level AA.


Konkret bedeutet das:


  • Klare Navigation mit Tastaturbedienbarkeit

  • Kontraste und Schriftgrößen müssen gut lesbar sein

  • Bilder benötigen Alternativtexte („Alt-Texte“)

  • Formulare müssen korrekt beschriftet sein

  • Videos benötigen Untertitel oder Transkripte

  • Keine Inhalte, die ohne Warnung automatisch ablaufen (z. B. Slider)



Ziel: Der Shop soll auch für Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigung, kognitiven Einschränkungen oder motorischen Einschränkungen nutzbar sein.




Warum jetzt handeln?



Viele Templates und Baukästen – auch bei WIX, Shopify oder WooCommerce – erfüllen aktuell noch nicht vollständig alle Anforderungen. Je später Unternehmen mit der Umstellung beginnen, desto aufwendiger wird es, den gesetzlichen Anforderungen rechtzeitig zu entsprechen. Hinzu kommt: Die Behörden können ab 2025 prüfen und bei Verstößen Sanktionen verhängen.




Vorteile für Unternehmen



Barrierefreiheit ist kein reiner Mehraufwand – sie hat auch ganz konkrete Vorteile:


  • Besseres Nutzererlebnis für alle Kunden (z. B. auf Mobilgeräten)

  • Stärkere Suchmaschinenplatzierung (Google bevorzugt barrierefreie Seiten)

  • Mehr potenzielle Käufergruppen – inkl. Senioren und Menschen mit Behinderung

  • Klare Struktur hilft auch bei der Conversion-Optimierung





Was Sie jetzt tun sollten



✅ Machen Sie einen Barrierefreiheits-Check Ihrer Website

→ Viele Tools (z. B. WAVE, Axe, Lighthouse) helfen Ihnen dabei


✅ Klären Sie mit Ihrer Agentur oder Ihrem Webdesigner, welche Anpassungen nötig sind


✅ Prüfen Sie, ob Ihr Onlineshop barrierefreie Zahlungsarten und Navigation ermöglicht


✅ Überarbeiten Sie Texte, Alternativtexte und Formulare


✅ Dokumentieren Sie Ihre Umstellung – auch im Sinne der Nachweispflicht



Klarheit schaffen – und zugleich modernisieren

Barrierefreiheit im Onlineshop ist kein Trend, sondern ab 2025 verpflichtend. Wer jetzt beginnt, profitiert gleich doppelt: Sie setzen eine gesetzliche Anforderung um und verbessern ganz nebenbei die Benutzerfreundlichkeit, Auffindbarkeit und Reichweite Ihres Shops.

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